Erklärung zur Barrierefreiheit

Unsere Dienstleistungen – und soweit anwendbar unsere Produkte – erfüllen die Anforderungen zur Barrierefreiheit nach BFSG und der BFSGV.

Die wesentlichen vier Grundprinzipien der Barrierefreiheit sind: Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit. Für Wahrnehmung und Bedienbarkeit gilt das Prinzip der zwei Sinneskanäle (z.B. Sehen und Hören).

Für Telekommunikationsdienste ist innerhalb der Grenze nach § 16 BFSG nach § 14 BFSGV Text in Echtzeit (RTT) sowie bei Video ein Gesamtgesprächsdienst bereitzustellen.

Weitere wesentliche Rechte eines Verbrauchers siehe insbesondere §§ 32, 33 BFSG. Es besteht ein Anspruch auf Schlichtung nach § 34 BFSG. Insbesondere können Sie uns auch eine Rückmeldung geben oder Fragen stellen.

Die NetDüsseldorf GmbH ist bemüht, seine Webseiten in Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseiten unter folgendem Link: https://net-duesseldorf.de

Allgemeine Beschreibung:
Die NetDüsseldorf GmbH oder in Folge kurz Net.D ist Glasfasernetzprovider und Internetserviceprovider und verfügt bereits über ein stadtweites Glasfasernetz mit rund 300 km Glasfasertrasse und versorgt ca. 2.000 Gebäude. Im Zuge des Weiteren Netzausbaus werden in den Stadtteilen Holthausen, Pempelfort sowie Derendorf und Golzheim in rund 7.000 Gebäuden ca. 50.000 Haushalte mit schnellem Internet versorgt. Darüber hinaus werden weitere 13.000 Haushalte aus dem Objektbestand der Wohnungswirtschaft ausgebaut. Zusätzlicher Ausbau ist geplant.

Als Glasfasernetzprovider und Internetanbieter bietet net.D in Düsseldorf die modernste Infrastruktur und attraktive Konditionen bei monatlich kündbaren Tarifen für schnelle, zuverlässige Internetverbindungen.

Net.D arbeitet in Düsseldorf eigenständig und ist eine Tochter der NetCologne GmbH, der Landeshauptstadt Düsseldorf und der Stadtwerke Düsseldorf.

Informationen zum Anbieter:
NetDüsseldorf GmbH
Sitz: Nordstraße 118, 40477 Düsseldorf
Telefon:  0800 9595 001
Mail: info@net-duesseldorf.de
Geschäftsführung: Christoph Keisers

Gesetzliche Anforderungen:
Die gesetzlichen Anforderungen ergeben sich aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), insbesondere § 14 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 BFSG unter Verweis auf die Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur Barrierefreiheit:
Wir führen stetig Maßnahmen durch, um die Barrierefreiheit und das Nutzungserleben mit dem Produkt zu verbessern. Dazu gehören beispielsweise:

  • Wir nehmen die Beratung durch Fachleute für digitale Barrierefreiheit in Anspruch.
  • Das Produkt wurde einem unabhängigen externen Barrierefreiheitstest unterzogen.
  • Mitarbeitende wurden und werden zum Thema digitale Barrierefreiheit sensibilisiert und geschult.
  • Anforderungen der Barrierefreiheit wurden in relevante interne Prozesse integriert (Konzepte, Design, Entwicklung und weitere).
  • Wir führen intern automatisierte und manuelle Tests durch.

Nicht barrierefreie Inhalte:
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  1. a) Einige Inhalte dieser Website entsprechen derzeit noch nicht vollständig den Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit. Die vollständige Umsetzung entsprechender Maßnahmen erfordert einen erheblichen technischen und organisatorischen Aufwand. Aufgrund aktuell priorisierter Entwicklungsprojekte und begrenzter personeller Ressourcen ist eine sofortige Umsetzung derzeit nur eingeschränkt möglich.:
  • Für einige nicht-textliche Inhalte, gibt es keine gleichwertige textliche Alternative oder die textliche Alternative ist nicht beschreibend genug oder ggf. zu lang. (1.1.1.);
  • Die visuelle Darstellung von Text und Bildern, weist nicht immer das erforderliche Mindestkontrastverhältnis auf. (1.4.3. & 1.4.11.);
  • Einige Features können nicht über die Tastatur (oder eine ähnliche Eingabeschnittstelle) aktiviert werden. (2.1.1.);
  • Es gibt keinen Mechanismus zum Überspringen von Inhaltsblöcken, die sich auf mehreren Webseiten wiederholen. (2.4.1.);
  • Der Zweck bestimmter Links lässt sich nicht aus dem Linktext ermitteln. (2.4.4.);
  • In einigen Fällen sind die Komponenten der Benutzeroberfläche, der Name, die Rolle, der Status, die Eigenschaften und die Werte nicht korrekt oder nicht gesetzt oder der Benutzer und seine assistiven Technologien werden nicht benachrichtigt, wenn sich diese ändert. (4.1.2.);
  • In einigen Fällen werden Statusmeldungen dem Benutzer nicht so präsentiert, dass assistive Technologien sie interpretieren können, ohne den Fokus zu verlagern. (4.1.3);
  • Die in der Webseite enthaltenen PDF barrierefrei umzusetzen, stellt aktuell eine unverhältnismäßige Belastung dar. Sie bilden daher eine Ausnahme.
  1. b) Folgende Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:
  • Die Erstellung in Leichter Sprache sowie eine Fassung in Gebärdensprache ist nicht erforderlich.

Die kontinuierliche Verbesserung der Barrierefreiheit ist jedoch ein zentrales Anliegen und wird im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten fortlaufend verfolgt.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit:
Diese Erklärung wurde am 31.07.2025 erstellt auf Basis einer von der öffentlichen Stelle durchgeführten Selbstbewertung.

Zuständige Marktüberwachungsbehörde:
Marktüberwachungsstelle der Länder für Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) in Magdeburg (Sachsen-Anhalt).